Arbeit der Haushaltsstrukturkommission
Schon im Jahr 2009 wurde ein umfangreiches Konsolidierungspaket auf den Weg gebracht, das die freiwilligen Leistungen der Stadt auf den Prüfstand stellt. Seitdem – und natürlich ganz besonders in der Coronakrise – ist die Haushaltskonsolidierung eine Daueraufgabe. Die im letzten Jahr gebildete Haushaltsstrukturkommission stellt die einzelnen Haushaltsposten auf den Prüfstand, um Einsparpotentiale festzustellen. Experten sitzen zusammen, erarbeiten Vorschläge und bringen diese zur Beratung und Abstimmung in den Gemeinderat. Es wurden hierdurch schon positive Ergebnisse erreicht, die sich in den Haushalten 2021 und 2022 niederschlagen werden und dies, obwohl die Stadt bisher noch einen Großteil der freiwilligen Aufgaben erhalten konnte.
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserwerk
Die Abwassergebühr berechnet sich aus der bezogenen Wassermenge, daher sind beide Posten eng miteinander verbunden. Der Wasserzins in Markgröningen liegt im mittleren, der Abwasserzins eher im günstigen Preissegment im Vergleich zu anderen Kommunen. In der Gesamtbetrachtung liegen wir mit dem Preis in Markgröningen sogar etwas unter dem Durchschnitt. Die im Vergleich etwas höheren Wassergebühren liegen auch an der Gemarkungsgröße Markgröningens, die ein sehr umfangreiches Leitungsnetz erfordert.
In der Abwasserbeseitigung spielt der Umweltschutz eine zunehmend größere Rolle; daher sind Investitionen in diesem Bereich kontinuierlich notwendig und stehen noch vor dem Gedanken der Entschuldung des Eigenbetriebs. Es gibt im Gremium unterschiedliche Ansichten darüber, ob der aus den Eigenbetrieben erwirtschaftete Gewinn dem Haushalt der Stadt zugeführt werden soll oder ob dieser im jeweiligen Eigenbetrieb verbleiben soll. Die GAL stimmt mehrheitlich für eine Zuführung der Überschüsse an den Haushalt der Stadt.
Sondernutzungsgebühren
Werden Feldwege zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken genutzt – z.B. für Erdauffüllungen – kann eine Gebühr erhoben werden. Die in der aktuell gültigen Satzung verankerte Regelung hat sich als nicht praktikabel erwiesen und soll nun durch ein differenziertes Gebührenmodell ersetzt werden, das auch angewendet werden kann. Hierdurch können Einnahmen in Höhe von rund 50.000 € erzielt werden. Die hierfür notwendigen Beschlussanträge wurden einstimmig angenommen.
Sondernutzungsflächen der Außengastronomie
Aufgrund der Pandemie verzichtet die Stadt Markgröningen im laufenden Jahr auf die Gebühren für Sondernutzungsflächen für die Außengastronomie. Dies halten wir für ein gutes Instrument, um den durch die Krise stark betroffenen Gastronomiebetrieben entgegenzukommen.
Sperrzeit
Die Sperrzeit für Gastronomiebetriebe wird über die Sommermonate am Wochenende um jeweils eine Stunde gekürzt. Sie beginnt damit freitags und samstags erst um 23.00 Uhr. Dies stellt ein weiteres Zugeständnis an die Gastronomie dar, das wir sehr gerne unterstützen.
Stellenumfang in der Betreuungseinrichtung der Ludwig-Heyd-Schule
An den Grundschulen werden wesentlich mehr Betreuungsstellen benötigt als bisher vorhanden sind. Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dieses Angebot zu erhalten. Daher stimmen wir der Erweiterung des Stellenumfangs zu.
Sprachförderung nach Kolibri
Sprachförderung ist ein wichtiges Gut und bildet die Grundlage für gute Bildung in der Zukunft. Dementsprechend werden weitere Sprachfördergruppen benötigt, deren Einrichtung alle Fraktionen unterstützen.
DigitalPakt Schule
Die Verbesserung der digitalen Ausrüstung der Schulen ist in der heutigen Zeit unverzichtbar geworden. Mit dem DigitalPakt Schule erhält die Stadt als Schulträger ein Budget in Höhe von 712.000€ von Bund und Land, aus dem 80% der anfallenden Kosten getragen werden können, es verbleibt lediglich ein Eigenanteil von 20%. Dies wird von allen Fraktionen einstimmig unterstützt.
Wahltermin für die Bürgermeisterwahl 2022
Der Wahltermin für die Bürgermeisterwahl 2022 findet am Sonntag, den 20.02.2022 statt, Termin für eine etwaige Neuwahl ist der 13.03.2021.
Bebauungsplan „Zwischen Schillerstraße und Stadtmauer“
Der o.g. Bebauungsplan benötigt eine Veränderungssperre, um die bisherige Planung zu sichern. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Phase der Entwurfsplanung, die zeitnah zur Aufstellung des Bebauungsplans führen wird.
Bebauungsplan „Grabenstraße – Benzberg“
Der geltende Bebauungsplan soll angepasst werden, um die bestehenden gewerblichen Nutzungen, die bestehende Wohnbebauung, öffentliche und soziale Einrichtungen und die geplante Wohnbebauung zu schützen.
Die GAL hat große Bedenken sowohl beim geplanten Bauvorhaben und auch im Hinblick auf den Schutz der bestehenden Gewerbebetriebe und lehnt daher diese Anpassung ab. Auch im Gremium wird diese Anpassung mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Bebauungsplan „Jahnstraße“
Um die Interimseinrichtung des Kindergartens in der Jahnstraße erstellen zu können, ist es notwendig, Ersatzstellplätze zu errichten. Die Zustimmung erfolgt einstimmig.
Bebauungsplan „Naturkindergarten“
Um den Naturkindergarten schnellstmöglich errichten zu können, wird der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Sanierung Sporthalle 1
Die Sporthalle 1 muss aufgrund bestehender Schadstoffbelastung saniert werden. Dazu muss die Halle in den Rohbauzustand versetzt und anschließend entsprechend der Planung des Architekturbüros Hein, Hüttl, Lindenberger modernisiert werden. Die hierfür veranschlagten Kosten liegen bei rund 4 Mio. €, wobei 1 Mio. € aus der Bundesförderung stammen.
Sport ist ein überaus wichtiges Gut und muss allen Bürgern ermöglicht werden. Die GAL unterstützt das Vorhaben vollumfänglich.
29.06.2021, Fraktion der GAL