Neufestsetzung der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022
Alle zwei Jahre werden die Gebühren für Frisch- und Abwasser neu kalkuliert. Demnach beläuft sich die Schmutzwassergebühr für die beiden kommenden Jahre auf 1,55 € pro m3 und die Regenwassergebühr auf 0,36 € pro m3 und wird somit leicht gesenkt. Die Frischwassergebühr wird auf 2,52 € pro m3 und die Grundgebühr um einen Euro auf 6 € erhöht.
Dem Vorschlag der Verwaltung konnten alle Fraktionen einstimmig folgen.
Neubau Kita Nonnenpfad: Entwurf und Baubeschluss
Die Kita Nonnenpfad ist in die Jahre gekommen und hat massive bauliche Mängel. Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs wurde der Entwurf des Architekturbüros D`Inka Scheible Hoffmann Lewald für die Planung des Neubaus ausgewählt. Es soll eine sechsgruppige Kindertagesstätte an der Stelle der bisherigen entstehen. Die Baukosten für das neue Gebäude belaufen sich nach Einbeziehung aller Einsparmöglichkeiten auf ca. 7,5 Mio. Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die Interimsunterbringung. Um den Bau zügig beginnen zu können, wird ein Baubeschluss benötigt. Niemand entscheidet leichtfertig über ein Vorhaben in der vorliegenden Größe. Nachdem unterschiedliche Bedenken aus den Fraktionen vorgebracht wurden, wird die Beschlussfassung auf Antrag der CDU um eine Woche verschoben.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans “Maulbronner Weg, 7. Änderung”
Auf dem Grundstück in der Wilhelm-Haas-Straße 4 soll die Obdachlosenunterbringung erweitert werden. Das geplante Gebäude befindet sich im Gewerbegebiet und ist dort nicht genehmigungsfähig. Um die Unterkunft an dieser Stelle erweitern zu können, soll daher ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der dort ein Mischgebiet ausweist. Dazu gehört z.B. auch die Errichtung eines Gehweges in diesem Bereich. Die GAL unterstützt dieses Vorhaben und stimmt einstimmig für diese Änderung.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans “Naturkindergarten”
Im Bereich des Gebietes „Auf Hart B“ soll auf einer öffentlichen Grünfläche ein Naturkindergarten eingerichtet werden. Das Landratsamt kann den Bauantrag nur mit einem Aufstellungsbeschluss und der damit verbundenen Änderung des Bebauungsplans genehmigen. Dabei sollen vor allem eine funktionierende verkehrliche Erschließung sowie eine ansprechende Gestaltung des Ortsrandes berücksichtigt werden. Erfreulicherweise kann die Errichtung des Kindergartens bei gegebenen Voraussetzungen sehr kurzfristig erfolgen. Die GAL steht hinter der Errichtung des Naturkindergartens, der Beschluss erfolgt einstimmig.
Fraktion der GAL